Subito mit DRM – Na und?
3. November 2008 um 15:53 3 KommentareDie unpraktische Beschränkung der Subito-Dokumentenlieferung durch DRM beschreiben und kommentieren treffend Infobib, Library Mistress und netbib. Irgendwie können einem subito und die Verlage auch leid tun, wie da versucht wird, totgeweihte Geschäftsmodelle am Leben zu erhalten. Mir fällt dazu das noch immer lesenswerte Buch No Copy ein, in dem Praxis und Formen der „Raubkopie“ beschrieben werden. Deshalb bin ich auch nicht so pessimistisch wie Juergen Plieninger, der schreibt:
Wissenschaftliches Arbeiten wird – wieder einmal – teurer, der Verlags- und Großhändlobby sei Dank!
Dokumentenlieferdienste – ob mit oder besser ohne DRM – sind natürlich hilfreich, aber grundsätzlich sowieso nur eine Ãœbergangslösung. Die Vorstellung, dass Dokumente „geliefert“ werden müssten ist einfach anachronistisch. Dokumente werden im digitalen Zeitalter kopiert. In vielen Wissenschaften ist es inzwischen Gang und Gäbe, alle relevanten Publikationen direkt untereinander auszutauschen und eigene Sammlungen anzulegen: die kompletten Backfiles ganzer Verlage passen inzwischen auf einen USB-Stick. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Meiste per Open Access oder auf anderem Weg (Nationallizenz, Kulturflatrate, Filesharing …) verfügbar ist – der Rest ist mehr und mehr marginal.
Der Subito-Rahmenvertrag ist Murx
9. April 2008 um 15:58 8 KommentareDer bisherige Höhepunkt der INETBIB 2008 war – obgleich ich nur mit halbem Ohr mitgehört habe – der Vortrag „Spinn ich oder die anderen?“ – Das Gute am neuen Urheberrecht und das Häßliche am neuen Subito-Rahmenvertrag von Dr. Harald Müller (Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht). Dabei zerpflückt er den Subito-Rahmenvertrag als – in meinen Worten – überflüssigen, fehlerhaften und schädlichen Murx (Herr Graf kann bei Bedarf sicher drastischere Worte liefern).
Ich komme mir bei guten Vorträgen von Juristen immer vor wie jemand, der sich ohne technischen Sachverstand einen technischen Vortrag anhört. Vielleicht ist das Verhältnis zwischen Bibliotheken und Jura ähnlich dem Verhältnis zwischen Bibliotheken und Technik: es mangelnd an Fachkompetenz. Den anschließenden Kommentaren und Fragen nach zu Urteilen ist ist ein Grund für den vermurxten Subito-Vertrag, dass Bibliotheken Angst haben und vor lieber irgendeine „Rechtssicherheit“ wollen, anstatt eine eigene Rechtsposition zu vertreten – und diese auch zu verteidigen. Aber auch beim Urhheberrecht gilt: Freiheit stirbt mit Sicherheit.
Justizministerium verkauft Urheberrechtsnovelle dummdreist als Erfolg
6. Juli 2007 um 14:35 3 KommentareBei Lektüre der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zur (inzwischen wievielten?) Novelle des Urheberrechts vom 5. Juli 2007 kann es einem angesichts der Dreistigkeit der PR-Abteilung schon den Atem verschlagen. Unter „Schranken für Wissenschaft und Forschung“ steht dort:
Die Novelle erlaubt es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Damit behalten diese Einrichtungen Anschluss an die neuen Medien. Die Medienkompetenz der Bevölkerung wird gestärkt. Neu ist auch, dass Bibliotheken auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden dürfen, z.B. per E-Mail. Das dient dem Wissenschaftsstandort Deutschland.
Fakt ist, dass öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven schon seit Jahren ihre Bestände sowohl an elektronischen Leseplätzen als auch über das Web zeigen und über Subito per E-Mail verschicken. Bei Werken, die nicht Open Access sind, ist dazu in der Regel ein Benutzeraccount und eine Gebühr erforderlich und die Verlage werden dafür durch Lizenzgebühren und Pauschalabgaben bezahlt. Dies wird durch die Urheberrechtsnovelle nun verhindert.
Der Versand per E-Mail ist nur erlaubt, wenn „der Verlag nicht ein offensichtliches eigenes Online-Angebot zu angemessenen Bedingungen bereithält“, also statt einem einfachen, einheitlichen Zugang versucht jeder Verlag in einem eigenen Angebot, einzelne Kopien von digitalen Objekten zu verkaufen. Darüber Hinaus ist „die Anzahl der Vervielfältigungen eines bestimmten Werkes, die an Leseplätzen gleichzeitig gezeigt werden dürfen, grundsätzlich an die Anzahl der Exemplare im Bestand der Einrichtung geknüpft“, also muss der Leser in die Bibliothek laufen, und dort warten, das eine einzelne Kopie eines digitalen Objektes „frei“ wird.
Offensichtlich ist das Justizministerium noch immer nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Nochmal für die die ewig Gestrigen in Ministerien, Presse und Verlagen:
Es ist eine inhärente Eigenschaft digitaler Objekte, dass sie sich verlustfrei in beliebiger Anzahl kopieren lassen!
Wenn ihr euch darauf nicht einstellt, sondern versucht, veraltete Geschäftsmodelle aus dem letzten Jahrtausend auf juristischem Wege aufrecht zu erhalten, ergeht es euch ebenso wie den Dinosauriern. [Hinweis via Till]
Musikindustrie möchte kulturelles Erbe verhindern
16. Mai 2007 um 12:34 Keine KommentareSo jedenfalls lese ich die Forderung der IFPI, die Schutzfrist für Tonaufnahmen von 50 auf 95 Jahre nach Veröffentlichung zu verlängern. Selbstverständlich sollten Künstlern auch im Alter etwas von ihren frühen Hits haben, aber dafür gibt es andere Wege (u.A. Verwertungsgesellschaften). Auch Musikaufnahmen sollten nach einem Absehbaren Zeitraum in das kulturelle Erbe der gesamten Menschheit aufgehen anstatt die Schutzfristen für Monopolrechte immer weiter auszudehnen. Eine gute Zusammenfassung mit weiteren Quellen gibt es bei Chaoslinie. P.S: Zum Glück gibt es auch immer mehr Musiker, die von sich aus einsehen, dass sie mit CC-Lizenzen besser fahren, z.B. die genialen Jammin Inc., die man sich vor allem live nicht entgehen lassen sollte.
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