Subito mit DRM – Na und?

3. November 2008 um 15:53 3 Kommentare

Die unpraktische Beschränkung der Subito-Dokumentenlieferung durch DRM beschreiben und kommentieren treffend Infobib, Library Mistress und netbib. Irgendwie können einem subito und die Verlage auch leid tun, wie da versucht wird, totgeweihte Geschäftsmodelle am Leben zu erhalten. Mir fällt dazu das noch immer lesenswerte Buch No Copy ein, in dem Praxis und Formen der „Raubkopie“ beschrieben werden. Deshalb bin ich auch nicht so pessimistisch wie Juergen Plieninger, der schreibt:

Wissenschaftliches Arbeiten wird – wieder einmal – teurer, der Verlags- und Großhändlobby sei Dank!

Dokumentenlieferdienste – ob mit oder besser ohne DRM – sind natürlich hilfreich, aber grundsätzlich sowieso nur eine Ãœbergangslösung. Die Vorstellung, dass Dokumente „geliefert“ werden müssten ist einfach anachronistisch. Dokumente werden im digitalen Zeitalter kopiert. In vielen Wissenschaften ist es inzwischen Gang und Gäbe, alle relevanten Publikationen direkt untereinander auszutauschen und eigene Sammlungen anzulegen: die kompletten Backfiles ganzer Verlage passen inzwischen auf einen USB-Stick. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Meiste per Open Access oder auf anderem Weg (Nationallizenz, Kulturflatrate, Filesharing …) verfügbar ist – der Rest ist mehr und mehr marginal.

Der Subito-Rahmenvertrag ist Murx

9. April 2008 um 15:58 8 Kommentare

Der bisherige Höhepunkt der INETBIB 2008 war – obgleich ich nur mit halbem Ohr mitgehört habe – der Vortrag „Spinn ich oder die anderen?“ – Das Gute am neuen Urheberrecht und das Häßliche am neuen Subito-Rahmenvertrag von Dr. Harald Müller (Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht). Dabei zerpflückt er den Subito-Rahmenvertrag als – in meinen Worten – überflüssigen, fehlerhaften und schädlichen Murx (Herr Graf kann bei Bedarf sicher drastischere Worte liefern).

Ich komme mir bei guten Vorträgen von Juristen immer vor wie jemand, der sich ohne technischen Sachverstand einen technischen Vortrag anhört. Vielleicht ist das Verhältnis zwischen Bibliotheken und Jura ähnlich dem Verhältnis zwischen Bibliotheken und Technik: es mangelnd an Fachkompetenz. Den anschließenden Kommentaren und Fragen nach zu Urteilen ist ist ein Grund für den vermurxten Subito-Vertrag, dass Bibliotheken Angst haben und vor lieber irgendeine „Rechtssicherheit“ wollen, anstatt eine eigene Rechtsposition zu vertreten – und diese auch zu verteidigen. Aber auch beim Urhheberrecht gilt: Freiheit stirbt mit Sicherheit.