Affen haben keine Urheberrechte
17. Juli 2011 um 12:43 2 KommentareUrheberrecht und rechtskonforme Bildernutzung sind normalerweise trockene und komplizierte Themen. Selbst bei eigentlich freien Bilder, wie sie in Wikimedia Commons gesammelt werden, ist es trotz der hervorragenden Arbeit von Creative Commons manchmal nicht einfach herauszufinden, wie genau denn nun ein Bild genutzt werden darf. Zumindest gibt es zu meinem Erstaunen bislang keine Schnittstelle, über die sich die Nutzungsbedingungen eines Bildes automatisch ermitteln ließen. Bei freien Bilder gibt es folgende Möglichkeiten:
Entweder das Bild ist gemeinfrei, d.h. jeder kann damit (zumindest vom Standpunkt des Urheberrechts aus) machen was er möchte. Oder der Urheber hat das Bild unter eine freie Lizenz gestellt, unter deren Bedingungen es verwendet werden kann. Je nach Art der freien Lizenz sind folgende Nutzungsbedingungen möglich:
- Der Urheber muss genannt werden
- Die Lizenz muss angegeben werden
- Es muss auf die Quelle verwiesen werden
- Eigene Bearbeitungen des Bildes müssen unter die gleiche Lizenz gestellt werden (ShareAlike)
Wie allerdings im Detail auf Quellen, Urheber und Lizenzen verwiesen werden muss, lässt sich schwer automatisch ermitteln. Seit September 2010 gibt es zumindest in Wikimedia Commons die Funktion „Use this file“, die das Herausfinden erleichtert. Ich habe mal angefangen den JavaScript-Code dieser Funktion nach PHP zu portieren, um die automatische Einbindung von Bildern aus Commons zu erleichtern.
Damit ein Bild lizensiert werden kann, muss es erst einmal rechtsgültiger Urheber existieren und das Bild muss eine rudimentäre Schöpfungshöhe aufweisen. Einfache Digitalisate von bereits gemeinfreien Werken sind beispielsweise nicht urheberrechtlich geschützt. Dirk Franke hat nun in in seinem Blog auf einen anderen Fall hingewiesen, in die Tücken des Urheber- und Bilderrechts unterhaltsam werden:
Affengemälde: Urheberrechtsfrei | Affenfoto: Urheberrechtsfrei |
Vor drei Jahren hat ein Affe im indonesischen Tangkoko-Nationalpark eine Reihe von Fotos von sich selbst gemacht. Die Aufnahmen entstanden nach Aussagen des Fotografen David Slater, der die Kamera auf einem Stativ montiert hatte, nicht absichtlich. Damit gibt es weder Urheber noch Schöpfungshöhe, d.h. die Bilder fallen nicht unter das Urheberrecht. Das ist für profesionelle Fotografen und Journalisten allerdings so undenkbar wie für einen Tea-Party-Anhänger die Vorstellung von den menschlichen Ursachen der Erderwärmung. Dabei ist das Urheberrecht kein Gottgegebenes Menschenrecht, sondern ein künstliches Monopolrecht, das Rechteinhabern unter bestimmten Bedingungen zugestanden wird. Ãœber die Bedingungen lässt sich streiten, aber zumindest haben bislang Affen kein Urheberrecht. David Slater bekommt trotz der unabsichtlichen Fotos genügend Publicity, Rechtsexperten haben etwas zum diskutieren und der Betrachter freut sich. Nur der Affen hat nichts von dem ganzen Theater – er braucht auch keine Urheberrechte sondern ungestörten Lebensraum, sonst ist er bald ausgestorben.
P.S.: In Wikimedia Commons gibt es übrigens bereits nicht nur Bilder von Affen, sondern auch von einem Hund und von einem Puma. Die malenden Elefanten aus dem Elefanten-Camp bei Chiang Mai fehlen leider noch.
P.P.S: Schon gewusst, dass es im Unicode-Standard fünf verschiedene Affen gibt?: 💠🵠🙈 🙉 🙊
2 Comments »
RSS feed for comments on this post. TrackBack URI
Sorry, the comment form is closed at this time.
[…] Affen keine Urhebrrechte haben muss nicht heißen, dass sie nicht als Urheber auftreten können. Nur sind ihnen Konstrukte wie […]
Pingback by Affen als Urheber « Jakoblog — Das Weblog von Jakob Voß — 17. Juli 2011 #
Der Haken ist ja auch, dass der Affe nicht klagen könnte – obwohl, das ist das Paradoxe, in vielen Prozessen die (An-)Kläger Affen sind.
Comment by Hans-Werner — 19. Juli 2011 #