Mein Vetter, digitalisierter Gefangener der Gemäldegalerie

26. März 2008 um 11:29 Keine Kommentare

Für die Abteilung „Dinge, die ich nicht brauche, die aber ganz nett wären“, habe ich für meinen Wunschzettel dieses Objekt entdeckt. Da es wahrscheinlich nur mittels eines angeblich „neben Drogen- und Menschenhandel […] einträglichsten“ Verfahrens beschaffbar ist, reicht zur Not auch eine Kopie aus. Beim Wallraf-Richartz-Museum kann man Abzüge und Scans in verschiedenen Varianten online bestellen. Erst kurz vor Abschluss der Bestellung (High-end-scan RGB 300dpi bis 24x30cm/40MB, Verwendung: Veröffentlichung) steht im Kleingedruckten ein Hinweis auf die Entgeltordnung. Demnach kommen ggf. noch zahlreiche undurchsichtige Zusatzgebühren hinzu und die „Internet-Veröffentlichung“ ist sowieso nur mit Aufpreis und für 3 Monate möglich. Mein Vetter sitzt also sozusagen lebenslang – nein: über sein Ableben hinaus! – als Gefangener der Gemäldegalerie aufgrund zweifelhafter Rechtsvorstellungen fest und keine Aussicht auf Befreiung. Keine Aussicht? Der Urheber ist vor mehr als 70 Jahren gestorben, so dass keine Rechtsansprüche mehr bestehen. Ich kann gerne anbieten, sein Grab zu besuchen, um für seine Werke eine Blume niederzulegen. Aber was ich auf keinen Fall machen werde ist, Museen oder Bibliotheken Geld zur Digitalisierung in die Hand zu drücken, ohne dass dabei die Wikimedia-Empfehlungen für Rechte bei Digitalisierungsprojekten beachtet werden. Dann lieber selber digitalisieren.

P.S: Zum Thema „eigenwilliger Umgang mit Digitalisaten“ hat mein Kollege einen wunderbar treffenden und stilistisch sehr unterhaltsam geschriebenen Text des – mir bislang unbekannten – Institut für Dokumentologie und Editorik entdeckt: In diesem PDF ab Seite 18 unten bis Seite 22 🙂

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