Kommt das Internet ins Grundgesetz um letzteres besser umgehen zu können?

24. Mai 2007 um 01:03 1 Kommentar

Pünktlich zum 48. Jahrestag des Grundgesetzes, so berichtet der Tagesspiegel, planen Politiker der großen Koalition, ein „Grundrecht für die Freiheit im Internet“. Was erstmal ganz gut klingt, soll allerdings auch dazu dienen, das neu geschaffene Grundrecht besser einschränken zu können, unter Anderem zum Zwecke der „Online-Durchsuchungen„). Zudem ist noch nicht klar, was für eine Freiheit gemeint ist: „Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt. […] Wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie“, wird Ralf Göbel (CDU) zitiert. Tja, mit der Freiheit ist das so eine Sache, Georg Kreisler hat es wunderbar ausgedrückt: „Meine Freiheit muss noch lang nicht deine Freiheit sein. Meine Freiheit: Ja! Deine Freiheit: Nein! Meine Freiheit wird von der Verfassung garantiert, deine hat bis jetzt nicht interessiert.“ (wer das Lied noch sicht kennt: anhören!) Das neue Grundrecht (bzw. seine Einschränkung) soll möglicherweise in Artikel 13 untergebracht werden. Der Artikel über die Unverletzlichkeit der Wohnung wurde bereits 1998 mit dem so genannten „Großen Lauschangriff“ ad absurdum geführt. [via infobib, das sich mit Artikel 5 der Informationsfreiheit und Zensur widmet, und via Chaoslinie].

Ein Kommentar »

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  1. Mit dem Freiheitsbegriff ist es tatsächlich so eine Sache. Christian hat das recht schön aufgedröselt.

    Comment by Kurt Jansson — 15. Juni 2007 #

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