Darum mag ich Wikimedia: Closed Access
26. Juli 2011 um 21:37 7 KommentareVor knapp zwei Wochen war ich auf der Suche nach einer einfachen, ansprechenden und deutlichen Methode, um GBV-Datenbanken als frei zugänglich oder als zugangsbeschränkt zu kennzeichnen. So sind beispielsweise die Bibliothekskataloge und der Verbundkatalog frei zugänglich (also Open Access), während einige Fachdatenbanken wie zum Beispiel Online-Contents nur innerhalb der Hochschulnetze aufrufbar sind (also Closed Access). Die Public Library of Science (PLoS) hatte mal ein Logo entworfen, um auf Open-Access-Publikationen hinzuweisen:
Ich habe noch einen Button hinzugefügt:
Für Closed Access gab es bislang kein Logo. Solange Closed Access die Regel und Open Access die Ausnahme ist, mag das verständlich sein. Inzwischen ist es aber an der Zeit, nicht frei zugängliche Publikationen gezielt zu kennzeichnen und so an den Pranger zu stellen. Ich habe deshalb zwei Varianten für ein Closed-Access-Logo entworfen, in Wikimedia Commons hochgeladen und auf einer eigenen Seite verschiedene Logos und Buttons gesammelt:
Und heute habe ich dann die Icons plötzlich in einem Artikel über aktuelle Wikipedia-Forschung zufällig entdeckt. Ein anderer Wikipedia-Autor hatte die Icons gefunden, für praktisch befunden, und in seine Arbeit eingebaut. Das ist möglich dank Freier Inhalte, die über Open Access hinausgehen.
Freie Inhalte sind nämlich nicht nur frei zugänglich, sondern bleiben auch frei, da sie weiterverbreitet und sogar verändert werden dürfen. Dabei müssen je nach Lizenz nur die Urheber und die Lizenz genannt sowie abgeleitete Werke unter die selbe Lizenz gestellt werden (Prinzip „Share-Alike“). hier noch einige weitere Icons und Banner, die auch freie Lizenzen abdecken.
Bibliographische Daten müssen frei sein
4. Dezember 2008 um 00:42 7 KommentareIn der englischsprachigen Biblioblogosphäre schlägt die neue OCLC-Policy zur Nutzung von Datensätzen aus WorldCat (PDF) schon seit Wochen hohe Wellen, während es in Deutschland aufgrund der geringeren Relevanz von WorldCat eher ruhig ist. Eine gute Zusammenfassung gab es vor zwei Wochen in netbib, der aktuelle Stand lässt sich dem CODE4LIB-Wiki entnehmen.
Ein bischen tun die Kollegen von OCLC mir ja schon leid: ich bezweilfle nicht einmal, dass sie mit der Policy die Möglichkeiten zur Nutzung der Daten verbessern wollten. Aber solange (wie bei den Verlagen) an totgeweihten Finanzierungsmodellen festgehalten wird, kann das nicht funktionieren. Der einzig richtige Weg ist, die bibliographischen Daten aus WorldCat freizugeben, so dass sie jeder ohne vorherige Einwilligung weiternutzen kann. Da Datenbanken nicht einfach dem Uhrheberrecht sondern je nach Land anderen Gesetzen unterliegen, ist die Sache nicht so einfach wie bei anderen Inhalten, aber es gibt bereits verschiedene Initiativen zu freien Katalogdaten, die sich auch den rechtlichen Aspekten widmen. Die einfachste Variante ist es, die Daten völlig frei unter Public Domain zu stellen, so dass jeder damit machen kann was er möchte. Falls verhindert werden soll, dass sich beispielsweise Google die Daten für Google Books einverleibt (die Google-Policy ist noch viel restriktiver als die von OCLC!), könnte eine virale Lizenz (Copyleft) verwendet werden, so wie es zum Beispiel bei Wikipedia üblich ist.
Der Streit ob Public Domain oder Freie Inhalte ist alt (siehe BSD vs. GNU/Linux) und ich kann nicht mit Sicherheit sagen, was sich für bibliographische durchsetzen wird. Sicher ist aber dass bibliographische Daten frei sein müssen. Zur Not werden halt die interessanten Daten nochmal abgetippt (oder gescannt – Handycam und OCR sollte bald ausreichen) und der Rest vergammelt in den Bibliothekskatalogen. Drei Beispiele: die Open Library steht bereit, die Erschließungsmöglichkeiten in LibraryThing werden immer ausgefeilter (die freiwilligen Katalogisierer ebenfalls) und bis in Wikipedia der Plan für eine zentrale Literaturdatenbank umgesetzt wird, ist nur eine Frage der Zeit.
Es ist an OCLC zu entscheiden, ob ihre Daten Teil dieser Bewegung sein werden oder nicht. Das trifft übrigens ebenso auf deutsche Bibliotheken und Bibliotheksverbünde zu! Entweder die Datenbanken werden geöffnet oder in Zukunft werden andere als Katalogexperten herangezogen. Wer daran zweifelt, sollte mal an Brockhaus und Wikipedia denken 😉
Nature als Nationallizenz verfügbar
29. Mai 2008 um 17:14 2 KommentareNature, die neben „Science“ renommierteste wissenschaftliche Fachzeitschrift, ist ab sofort im Rahmen der Nationallizenzen in den Jahrgängen von 1869-2007 für alle „in Deutschland wissenschaftlich Tätige“ kostenfrei verfügbar und kann hier recherchiert werden. Welche weiteren Zeitschriften und Datenbanken ebenfalls als Nationallizenz verfügbar sind, ist unter www.nationallizenzen.de einsehbar. Nach und nach werden auch die gesamten Metadaten gesammelt – siehe dazu die Datenbanken, die bei der VZG aufgelistet werden. Der Zugang sollte in allen Bibliotheken möglich sein, die Nature als Nationallizenz ausgewählt haben. Um auch vom eigenen Arbeitsplatz zugreifen zu können, muss man sich theoretisch per Shibbolethals als Nutzer einer Bibliothek ausweisen. Praktisch funktioniert das aber bislang nur für Einzelnutzer, das heisst Personen, die keine Bibliotheken nutzen oder nur Bibliotheken, die noch kein Shibboleth zur Authentifizierung im Rahmen der DFN-Föderation unterstützen. Hier kann man sich anmelden.
Beim Blättern in den alten Ausgaben ist mir aufgefallen, dass sich der Stil und die Anforderungen an wissenschaftliche Fachartikel mit der Zeit doch schon etwas gewandelt haben. Die kurzen Artikel aus dem 19. Jahrhundert erinnern mich teilweise eher an heutige Weblog-Beiträge! 😉
Freie Katalogdaten und Erschließungsmittel
12. März 2008 um 23:57 1 KommentarDie Open Knowledge Foundation setzt sich für freie Daten ein, also Daten die wie Freie Inhalte oder Freie Software ohne Beschränkung weiterverarbeitet, verändert und weiterverbreitet werden dürfen. Letzten Herbst hat sie dazu einen Guide to Open Data Licensing erstellt. Damals wurde der Entwurf einer Lizenz für Freie Daten von Talis und Creative Commons diskutiert – die Hintergründe gibt es unter Anderem bei Talis beschrieben und eine kurze Zusammenfassung bei Peter Suber.
Auf dem jährlichen Treffen der Open Knowledge Foundation am Samstag (15.3.2008) in London soll nun soweit ich es verstanden habe, im Rahmen von Open Data Commons die „Open Data Commons Public Domain Dedication and Licence“ (PDDL) verabschiedet werden. Ein Beispiel für Daten, die mit dieser Lizenz explizit als Public Domain oder Freie Daten gekennzeichnet werden sollten sind bibliografische Katalogdaten.
Letzte Woche gab es im OKF-Blog einen Artikel über Freie Katalogdaten – bisher sieht es trotz öffentlicher Förderung von Bibliotheken schlecht aus – nirgendwo kann explizit der gesamte Katalog heruntergeladen werden. Vielleicht hilft ja das Informationsfreiheitsgesetz – eine öffentliche Einrichtung, die Bücher verwaltet, sollte wenigstens einen vollständigen Bestandskatalog zur Verfügung stellen. Wirklich freie Bibliothekskataloge gibt es also bislang leider nicht.
Neben bibliografischen Daten nehmen die Erschließungsmittel eine zunehmende Rolle ein. Hier entstehen zur Zeit offene Alternativen und Bibliotheken sollten sich fragen, welche Rolle ihre Normdaten, Klassifikationen und Schlagwortsysteme in Zukunft noch haben werden, wenn sie nur eingeschränkt nutzbar sind. Ein Beispiel für ein nicht nutzbares Erschließungssystem nennt Anthony Williams der von Peter kommentiert wird: Die American Chemical Society (ACS) verbietet es, die CAS-Nummern weiterzuverbreiten, mit denen Chemische Verbindungen identifiziert werden. Wenn die ACS mit ihrer Meinung Recht hat, können in Wikipedia-Artikeln über Chemikalien keine CAS-Nummern aufgenommen werden – obwohl sich darüber viele weitere Informationen finden ließen, schließlich sind CAS-Nummern sowas wie „Telefonnummern der Chemischen Welt„.
Tja, anscheinend ist an verschiedenen Stellen noch einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten.
Mit Creative Commons 3.0 aus der GFDL-Sackgasse
13. Mai 2007 um 16:48 4 KommentareObwohl sowohl die in Wikipedia genutzte GFDL als auch die Creative-Commons-Lizenzen (in den Varianten, bei denen kommerzielle Verwertung und Bearbeitung erlaubt ist) Lizenzen für freie Inhalte sind, sind sie leider bisher miteinander inkompatibel. So können beispielsweise Wikipedia-Inhalte (da GFDL) nicht mit CC-lizensierten Werken gemischt werden und das Einstellen von CC-lizensierten Inhalte in Wikipedia ist ebenfalls nicht möglich. Mit der Ende Februar erfolgten Veröffentlichung der Version 3.0 der CC-Lizenzen ist jedoch ein wichtiger Schritt in Richtung GFDL-CC-Kompatibilität getan. Wie hier beschrieben werden in Zukunft unter http://creativecommons.org/compatiblelicenses BY-SA-kompatible Lizenzen aufgeführt werden. Dazu könnte in Zukunft auch die GFDL gehören. Jetzt ist die Free Software Foundation am Zug, die ebenfalls eine neue Version der GFDL herausgeben muss, um dies zu erreichen. Die Diskussion zur GFDL 2.0 hat im September letzten Jahres begonnen, ob dabei endlich GFDL/CC-BA-SA-Kompatibilität erreicht werden wird, ist noch unklar.
Ãœbrigens: Wie bei der Digitalen Allmend zu lesen können in der Schweiz wahrscheinlich auch CC-lizensierte Werke gleichzeitig über die Verwertungsgesellschaft Suissimage verwertet werden – ob und wie freie Inhalte in Deutschland über die Verwertungsgesellschaften abgerechnet werden können, ist meines Wissens noch nicht geklärt. Bis also Deutsche Wikipedia-Autoren für ihre Artikel eine Vergütung von VG Wort bekommen können, ist also noch einiges zu tun, aber es liegt im Bereich des Möglichen.
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